Aufgrund der kürzlich überschrittenen Hospitalisierungsrate von 390 an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen tritt in Baden-Württemberg die Alarmstufe in Kraft!
Für uns als Verein, Spieler und Zuschauer bedeutet dies ab sofort:
- Für immunisierte Personen finden keine Änderungen statt.
- Zutritt zu Innenräumen wie dem Sportheim erfolgt ab sofort ausschließlich unter Einhaltung der 2R-Regel (vollständig geimpft oder mit genesenen-Nachweis!) -> medizinische Maske bis an den Sitzplatz und auf allen Verkehrswegen!
- Für Spieler: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum. Auch Schiedsrichter unterliegen diesen Vorgaben. Es bestehen Ausnahmen für „Beschäftigte“ im Sinne der Verordnung.
- Zuschauer zu Spielen und Veranstaltungen benötigen auch im Freien in der nun aktiven Alarmstufe einen 2G-Nachweis! Wir bitten ausdrücklich um Beachtung.
- Alle Schüler werden weiterhin wie immunisierte Personen behandelt.
- Schüler unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen antigenen Schnelltest vorlegen.