Sportverein Bubsheim
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Der Sportverein Bubsheim lädt alle Mitglieder, Ehrenmitglieder, Freunde, Gönner und Interessierte zur Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2020 ein.
Diese findet am Samstag 25.09.2021 um 20.00 Uhr im Sportheim mit folgender Tagesordnung statt:
- 1.Begrüßung
- 2.Totenehrung
- 3.Bericht des 1. Vorsitzenden
- 4.Bericht des Schriftführer5.
- Bericht des Kassier
- 6.Bericht des Jugendleiter
- 7.Entlastung
- 8.Wahlen
- 9.Bericht des Trainers
- 10.Ehrungen
- 11.Verschiedenes
Wünsche und Anträge können schriftlich bis 24.09.2021 an den 1.Vorstand Lothar Staiger gerichtet werden. Auf Grund der aktuellen Situation und den Hygienevorschriften wird die Versammlung in verkürzter Form abgehalten. Die Berichte der Vorstandschaft werden ab 18 Uhr im Sportheim zur Einsicht ausgelegt und somit nicht bzw. in verkürzter Form vorgetragen. Ansonsten wird die Versammlung nach der aktuell gültigen Coronaverordnung durchgeführt. Stand jetzt haben somit nur geimpfte, genesene oder getestete Personen Zutritt zum Sportheim. Ein Test kann vor dem Sportheim gemacht werden. Außerhalb des Sitzplatzes ist Maskenpflicht. Personen, welche im Kontakt mit einer SARS-CoV-2 infizierten Person in den letzten 14 Tagen stehen oder standen oder Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur aufweisen, dürfen die Gaststätte bzw. den Außenbereich nicht betreten und somit an der Versammlung nicht teilnehmen.
Die Vorstandschaft
Förderverein SV Bubsheim
Einladung zur Jahrehauptversammlung
Am Samstag, 25.09.2021 findet um 19.30 Uhr im Sportheim die Generalversammlung des Förderverein SV Bubsheim statt. Dazu laden wir alle Mitglieder, sowie Freunde und Gönner des Vereins recht herzlich ein. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
- 1.Begrüßung
- 2.Bericht des Vorstandes
- 3.Bericht des Schriftführers
- 4.Bericht des Finanzreferenten
- 5.Entlastung
- 6.Wahlen
- 7.Verschiedenes
Wünsche und Anträge können schriftlich bis 24.09.2021an den 1.Vorstand Thomas Leibinger gerichtet werden. Auf Grund der aktuellen Situation und den Hygienevorschriften wird die Versammlung in verkürzter Form abgehalten. Die Berichte der Vorstandschaft werden ab 18 Uhr im Sportheim zur Einsicht ausgelegt und somit nicht bzw. in verkürzter Form vorgetragen. Ansonsten wird die Versammlung nach der aktuell gültigen Coronaverordnung durchgeführt. Stand jetzt haben somit nur geimpfte, genesene oder getestete Personen Zutritt zum Sportheim. Ein Test kann vor dem Sportheim gemacht werden. Außerhalb des Sitzplatzes ist Maskenpflicht.
Personen, welche im Kontakt mit einer SARS-CoV-2 infizierten Person in den letzten 14 Tagen stehen oder standen oder Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperaturaufweisen, dürfen die Gaststätte bzw. den Außenbereich nicht betreten und somit an der Versammlung nicht teilnehmen.
Die Vorstandschaft